
|
.....ist bis jetzt nicht unser primäres Betätigungsfeld gewesen und so soll es auch bleiben. Trotzdem ist es in den zur Zeit gesundheitspolitisch unruhigen Zeiten notwendig, die Öffentlichkeit und vor allem auch die Betroffenen ( wer ist das eigentlich: die Ergotherapeuten, die am Ende einer langen Vollzugskette stehen, die Ärzte, die die Leistungen zu verantworten haben oder die Patienten, die im schlimmsten Fall eine erforderliche Leistung nicht erhalten?) mit einigen Hintergrundinformationen zu versorgen.
1. Wo steht die Ergotherapie im Gesundheitssystem? Ergotherapeuten sind wie Logopäden und Physiotherapeuten sogenannte „Heilmittelerbringer“. Sie werden auf ärztliche Verordnung hin tätig. Für die Ausstellung der Verordnung gibt es ein seit 2004 gültiges Regelwerk, die „Heilmittelrichtlinien“. Darin ist unter anderem geregelt, wie viel Ergotherapie „am Stück“ ein Patient bekommen darf (Regelfall). Ausnahmen davon bedürfen einer aufwändigen Begründung. Der Ergotherapeut rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen ab. Die Sätze dafür sind vertraglich festgelegt, betragen etwa 32 € für 45 Minuten Behandlung und sind seit 2001 nicht oder nur unwesentlich erhöht worden. 2. Ebenen der Regulierung von Verordnungen für Ergotherapie * Das Sozialgesetzbuch regelt die Zulassung von Ergotherapeuten und die Praxisausstattung * Die Heilmittelrichtlinien regeln, was alles in den Bereich Ergotherapie fällt und die zulässigen Verordnungsmengen * Verträge zwischen dem Berufsverband der Ergotherapeuten und den Krankenkassen regeln die Vergütung 3. Prüfverfahren zur Verordnung von Ergotherapie In jedem Bundesland wird von den Krankenkassen ein €-Betrag, den man für Ergotherapie ausgeben will, festgelegt. Die Abgabe von Ergotherapie zulasten der gestzlichen Krankenversicherung unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot, d.h. unter anderem, dass dieser Betrag nicht überschritten werden darf. Damit der verordnende Arzt (als Auftraggeber für die Kosten) eine Orientierung hat, ob der dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgt, gibt es in den meisten Bundesländern Richtgrößen dafür (Betrag in € pro Versichertem). Nicht so in Bayern. Hier wird die Wirtschaftlichkeit an Durchschnittsgrößen geprüft (Für die Prüfung ist ein gemeinsamer Ausschuss von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen zuständig). Wenn ein Arzt die durchschnittliche Verordnungsmenge aller Ärzte seiner Fachgruppe deutlich überschreitet, wird er in Regress genommen, d.h. zu viel verordnete Therapien muss er aus eigener Tasche zahlen. Dieses Vorgehen ist so, wie wenn auf der Autobahn erst mal alle Fahrer geblitzt werden, aus den Geschwindigkeiten der Durchschnitt ermittelt wird, und bei Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit ein Bußgeld verhängt wird. Der Langsamfahrer, der für sich auf Nummer Sicher gehen will, verursacht so Kosten für Normalfahrer und macht sie zu Rasern.
Dieses Vorgehen und verallgemeinerte Hinweise der Prüfstelle führen verständlicherweise zu Verunsicherungen in der Ärzteschaft, die oft zu noch restriktiverer Verordnungsweise für Ergotherapie führt und so die Negativ-Spirale für ergotherapeutische Verordnungen nährt, bis auf diesem Weg die Ergotherapie abgeschafft ist, obwohl sie im Sozialgesetzbuch als Leistung der Krankenkassen vorgesehen ist. 4. Die Leidtragenden Die Leidtragenden sind vor allem die Patienten, die sinnvolle und hilfreiche Maßnahmen vorenthalten bekommen (obwohl das Ärzte, Funktionäre und Politiker so nicht zugeben wollen). Ebenso leiden die niedergelassenen Ergotherapeuten, die unter solchen Bedingungen kaum noch wissen, wie sie einen geordneten Praxisbetrieb aufrecht erhalten sollen. 5. Zahlen Die Statistik zeigt einen Rückgang der Ergotherapie-Verordnungen durch Kinderärzte in Bayern vom Jahr 2007 auf 2008 um ca. 10%. Die Auto-Industrie wäre bei solchen Zahlen schon längst beim Staat nach Hilfen vorstellig geworden. Insgesamt wurden in Bayern im Jahr 2008 ca. 87 Millionen € für Ergotherapie ausgegeben, über die Landesbank wurde ein vielfaches einfach vernichtet! Für Arzneimittel werden in Bayern übrigens etwa 300 Millionen € pro Monat ausgegeben
6. Fazit Gerade bei Betrachtung der Zahlen ist nicht nachvollziehbar, warum wir in den Ergo-Praxen mit weiteren Verordnungsrückgängen gequält werden. Falls Ihnen als Patient Ergotherapie-Rezepte verweigert werden, lassen Sie sich auf keinen Fall mit fadenscheinigen Begründungen abspeisen. Im Zweifelsfall fragen Sie uns, wir beraten Sie gern. |
|
Lieber lässig streben als stressig leben! |
|
Gesundheitspolitik |

